Die Frage ob ein Wettbüro oder lediglich Wettannahmestelle vorliegt ist von entscheidender Bedeutung im Baurecht. Denn ein „Wettbüro“ wird im Sinne des BauGB i.V.m. BauNVO als sog. Vergnügungsstätte betrachtet (siehe

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Nachdem der Gesetzgeber mit dem Glückspielstaatsvertrag Rahmenvorgaben für Spielhallen und vor allem Sportwetten geschaffen hat, versuchen viele Städte und Gemeinden Ihre politischen Wertvorstellungen an der Zielsetzung des Gesetzes vorbei durch

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