IHK Unterrichtung für Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller

Seit dem 1. September 2013 wird Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, nur dann eine Erlaubnis gemäß § 33c GewO durch die zuständige Behörde erteilt, wenn sie nachweisen, dass

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