Rechts- und Fachanwälte vor Ort
Mit unserem deutschlandweit tätigen Team von Rechts- und Fachanwälten der Rechtsanwaltspartnerschaft mbB Benesch, Winkler vertreten und beraten wir Privatpersonen sowie Gewerbetreibende von der Einzelfirma bis hin zu europaweit tätigen Aktiengesellschaften u.a. im Bereich der Sportwetten, Spielhallen, Automatenaufstellung, Gastronomie und des Online-Glücksspiels. Unsere Kunden sind:
Glücksspielrecht als Teil der gesamten Rechtsmaterie
Unser besonderes Augenmerk liegt auf dem Gebiet des Glücksspielrechts. Das „Glücksspielrecht“ ist jedoch auch nach Änderung des Glücksspielstaatsvertrags keine einheitliche Rechtsmaterie. So umfasst dieses u.a. die Glücksspielgesetze, Verordnungen und Richtlinien der einzlenen Bundesländer sowie das Baurecht, Gewerberecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Steuerrecht und Strafrecht. Durch die unterschiedlichen Fachkompetenzen der Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei ist es möglich Mandanten in allen wichtigen Rechtsgebieten auf höchstem rechtlichem Niveau unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Interessen umfassend zu beraten und zu vertreten. Hierbei greifen wir bei Bedarf neben der umfassenden Zusammenarbeit unseres Glücksspielreferats zusätzlich auf ein enges Netzwerk von Steuerberatern und Architekten mit besonderer Erfahrung in der Branche zurück.
Unsere Tätigkeit
Das Schwerpunktreferat Glücksspielrecht der Kanzlei Benesch Winkler wird derzeit durch 7 Rechtsanwälte betreut. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten hierbei Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet unter anderem zu Fragen des Spielhallenrechts, des Rechts der Automatenaufsteller, des Gaststättenrechts sowie des Sportwettenrechts.
Die bearbeiteten Themenkomplexe unseres Anwälte im Glücksspielrecht reichen hierbei zum Beispiel über Fragen der Abstandsregelungen, des Baurechts und der Konzessionenvergabe über Sozialkonzepte, Sperrzeiten sowie Bußgeldern und Verfall, bis hin zu Vergnügungssteuern, Werbung und Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel in Glücksspielunternehmen.
Ferner unterrichten wir im Auftrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen Gewerbetreibende gemäß der Anforderungen des § 33c GewO (Gewerbeordnung) für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg. Weiter veranstalten wir zusammen mit der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) jährlich den „Deutschen Glücksspielrechtstag“ in Frankfurt. Über unsere Glücksspiel Akademie erstellen wir Sozialkonzepte für Spielhallen sowie Automatenaufsteller (§ 33c GewO) und schulen das Personal von Spielhallen und Sportwettanbietern entsprechend der jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.
Fünf Standorte – Ein deutschlandweit tätiges Team
Die Rechtsanwaltspartnerschaft mbB Benesch, Winkler betreut Mandanten in allen Bundesländern. Termine können Sie gern direkt an unseren Kanzleistandorten Freiburg, Heidelberg, Stuttgart, München und Frankfurt a.M. vereinbaren. Sofern gewünscht, beraten und vertreten wir Sie auch kurzfristig unproblematisch bundesweit vor Ort an Ihrem Firmensitz oder bei den zuständigen Behörden und Gerichten. Darüber hinaus nutzen wir modernste Kommunikationsmittel zur Klärung Ihrer Fragen und bleiben auf diese Weise mit unseren Mandanten in fortlaufenden Kontakt. So ist es möglich Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten oder über E-Mail zu korrespondieren.
Wenn Sie Fragen zu unserer Webseite haben oder einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich gern an unsere speziell eingerichtete Kanzleihotline
01803-GAMBLING (01803-42625464) *
* 0,09 €/Minute aus dem dt. Festnetz. Anruf aus dem Mobilfunknetz kann abweichen, maximal jedoch 0,42 €/Minute.
oder direkt an unsere folgende Standorte wenden:
Freiburg (Hauptsitz) | Heidelberg | Stuttgart | München | Frankfurt a.M. |
Habsburgerstr. 105 79104 Freiburg |
Vangerowstr. 33 69115 Heidelberg |
Heilbronner Str. 150 70191 Stuttgart |
Leopoldstr. 244 80807 München |
Sebastian-Kneipp-Str. 41 60439 Frankfurt am Main |
Tel.: 0761/47997-0 |
Tel.: 06221/65590-61 |
Tel.: 0711/49004 – 168 |
Tel.: 089/208039 – 223 |
Tel.: 069/505064 – 228 |
Fax: 0761/47997-10 |
Fax: 06221/65590-62 |
Fax: 0711/49004 – 169 |
Fax: 0761/47997-10 |
Fax: 069/505064 – 229 |
Besuchen Sie für weitere Informationen unsere Website unter:
www.benesch-winkler.de
oder Schreiben uns eine E-Mail über:
info[ a t ]kanzlei-gluecksspielrecht.de