Corona-Verordnung für Baden-Württemberg

Mit Beschluss vom 22.09.2020 hat Baden-Württemberg wieder einmal die Corona-Verordnung geändert bzw. den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die aktuelle Corona-VO gilt ab dem 30.09.2020. Danach gilt entsprechend § 14 Satz 1

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