Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe initiiert. Diese werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss wie folgt
Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ erleichtert in § 1 für Aktiengesellschaften u.a. die Durchführung von Präsenzversammlungen und die