Corona-Soforthilfe in BW auch ohne Prüfung des Privatvermögens

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe initiiert. Diese werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss wie folgt

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Aktuelle Änderungen im Gesellschaftsrecht (insb. GmbH) aufgrund Covid-19

Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ erleichtert in § 1 für Aktiengesellschaften u.a. die Durchführung von Präsenzversammlungen und die

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