Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.02.2016 Nach § 3 Abs. 2 der Spielverordnung dürfen in Spielhallen je 12 m2 Spielfläche max. ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden. Max. dürfen 12 Spielgeräte bei einer

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