Durch die Branchenmedien hallte es wie ein Donnerschlag. Die Onlineausgabe der Games & Business vom 12.12.2013 titelte „Oberverwaltungsgericht Thüringen – Schließungsverfügung aufgehoben“ fast gleichlautend heißt es auf der Website des

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Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, des VG Regensburg und des VG Osnabrück Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Erlaubnis nach §33i GewO erhalten haben, sind lediglich durch eine kurze einjährige Übergangsfrist,

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