Bundesverwaltungsgericht bestätigt Internetverbot für drei Glücksspielarten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.09.2017 entschieden, dass das Verbot Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln  mit Verfassungs- und Europarechtrecht vereinbar ist. Geklagt haben

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